„Betrüger-Laden!“
Beleidigung & Schmähkritik
Herabwürdigende, diskriminierende oder mobbende Aussagen haben auf Ihrem Profil nichts verloren.
Negative, falsche oder rufschädigende Bewertungen kosten Sie jeden Tag Anfragen. 5sterne lässt sie bei Google löschen. Diskret, individuell und anwaltlich begleitet.
Bitte geben Sie den Namen Ihres Unternehmens ein.
Rechenbeispiel: 42 Bewertungen, davon 9 unfaire Ein-Sterne-Bewertungen. Ziehen Sie den Regler nach rechts und sehen Sie das Profil ohne sie.
Rechnerisch stecken in diesem Schnitt bis zu 9 Ein-Sterne-Bewertungen.
Sie wissen es nicht genau? In der kostenlosen Ersteinschätzung sehen wir für Sie nach.
Mit neuen Bewertungen bräuchten Sie dafür 31 Fünf-Sterne-Bewertungen.
Dieses Profil prüfen lassenSchnitt und Anzahl stammen aus Ihrem Google-Profil. Die Prognose ist reine Rechnung: alle Sterne ohne die gewählten Bewertungen, geteilt durch die verbleibende Anzahl. Welche Bewertungen angreifbar sind, zeigt die kostenlose Ersteinschätzung. Ob eine Bewertung gelöscht wird, entscheidet Google.
Ein paar unfaire Ein-Sterne-Bewertungen ziehen den ganzen Schnitt nach unten und schicken Interessenten zur Konkurrenz.
Wir prüfen Ihr gesamtes Profil und zeigen Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung, welche Bewertungen weg können.
Wir stellen die Löschanträge, begründen jede Bewertung einzeln und halten Sie über jeden Fortschritt auf dem Laufenden.
Rechenbeispiel: 42 Bewertungen, davon 9 unfaire Ein-Sterne-Bewertungen gelöscht.
Meinen Schnitt prüfen lassenInteressenten sehen zuerst Ihren Schnitt. Entscheidend ist, ob eine Rezension gegen Googles Richtlinien oder geltendes Recht verstößt.
„Betrüger-Laden!“
Herabwürdigende, diskriminierende oder mobbende Aussagen haben auf Ihrem Profil nichts verloren.
„Hat 300 € extra verlangt“
Unwahre Tatsachen sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
„Nie wieder!“
Bewertungen von Menschen, die nie Ihre Kunden waren.
„Bei XY ist es viel besser“
Bewertungen aus einem Interessenkonflikt, etwa von Mitbewerbern oder Ex-Mitarbeitern.
„Drei Bewertungen über Nacht“
Viele negative Bewertungen in kurzer Zeit, oft von frisch angelegten Profilen.
„Gutschein oder ein Stern“
Drohungen mit schlechten Bewertungen sind ein klarer Verstoß gegen Googles Regeln.
Nicht jede negative Bewertung kann gelöscht werden, aber oft deutlich mehr, als Betriebe denken. Welche in Frage kommen, sagen wir Ihnen vorab kostenlos. Die endgültige Entscheidung trifft Google.
Unsere Zusagen
Sie zahlen ausschließlich für Bewertungen, die tatsächlich gelöscht wurden.
Sie bestellen auf Rechnung. Bezahlt wird erst nach der Löschung.
Keine Laufzeit, keine Folgekosten. Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie frei, welche Bewertungen wir angehen.
Ein Preis je gelöschter Bewertung. Prüfung, Recherche und Begründung sind inklusive.
Bleibt eine Bewertung stehen, kostet sie Sie nichts. Und wir bleiben dran, bis jeder Weg ausgeschöpft ist.
Löschung nur auf Erfolgsbasis, niemals gegen Vorkasse. Das gilt für jeden Auftrag, ohne Ausnahme.
Zwei Dinge bekommen Sie bei uns schwarz auf weiß: vorab die Einschätzung jeder Bewertung, danach den Stand jedes Antrags.
Gute Aussichten
„Nie wieder. Absolute Katastrophe.“
Der Profilname passt zu keiner Reservierung und keinem Beleg, und die Bewertung nennt keine überprüfbare Einzelheit. Bestreitet der Betrieb den Kontakt, muss Google beim Verfasser nachfragen. Bleibt die Antwort aus, ist die Bewertung zu löschen.
Gute Aussichten
„Lebensmittelvergiftung! Das Gesundheitsamt war schon da.“
Eine Kontrolle des Gesundheitsamts hat es nicht gegeben. Das ist keine Meinung, sondern eine Behauptung, die sich überprüfen lässt. Wer so etwas schreibt, muss es im Streit beweisen können.
Gute Aussichten
„In der Trattoria nebenan schmeckt es besser.“
Der Verfasser arbeitet für ein Restaurant in derselben Straße. Bewertungen, die einem Mitbewerber schaden sollen, verbieten Googles Richtlinien und das Wettbewerbsrecht.
Gute Aussichten
„Unfreundlich. War aber nie da, nur gehört.“
Der Verfasser schreibt selbst, dass er nie Gast war. Eine Bewertung setzt aber eigene Erfahrung mit der Leistung voraus. So verlangen es Googles Richtlinien, und so haben Gerichte entschieden.
Möglich
ohne Text
Ein Besuch ist nicht erkennbar, es gibt aber auch keinen Inhalt, der sich prüfen ließe. Gerichte haben solche Bewertungen löschen lassen, andere ließen sie stehen. Der Ausgang ist offen.
Bleibt voraussichtlich
„Essen gut, aber 50 Minuten gewartet.“
Die Reservierung ist bei Ihnen vermerkt, die Wartezeit lässt sich nicht widerlegen. Das ist eine geschützte Meinung. Ein Antrag hätte kaum Aussicht, deshalb stellen wir keinen, und die Bewertung kostet Sie nichts. Mit einer freundlichen Antwort zeigen Sie, wie Sie mit Kritik umgehen.
Muster mit erfundenen Bewertungen. Die rechtliche Einschätzung erstellt unsere Partnerkanzlei, Rechtsanwalt Marcel van Maele in Aachen. Preise vorläufig
Die Ausgleichs-Waage
So viele neue Bestnoten brauchen Sie, damit Ihr Schnitt nach einer einzigen Ein-Sterne-Bewertung wieder bei 4,6 steht.
Rechnung: (Schnitt − 1) ÷ (5 − Schnitt), aufgerundet. Sie gilt für jedes Profil, egal wie viele Bewertungen es schon hat.
Eigenen Schnitt berechnenEin Preis je gelöschter Bewertung, gestaffelt nach Anzahl. Keine Vorkasse, kein Abo, keine versteckten Kosten.
Keine Massenbriefe, keine Tricks. Nur offizielle Wege, die Google und das Gesetz vorsehen. Die rechtliche Prüfung übernimmt unsere Partnerkanzlei: Rechtsanwalt Marcel van Maele in Aachen.
Keine Rechtsberatung durch 5sterne. Rechtliche Prüfung und Beratung durch unsere Partnerkanzlei.
Die rechtliche Prüfung liegt bei der Kanzlei, alles Übrige bei uns. So wissen Sie immer, wer wofür zuständig ist.
Ihre Frage ist nicht dabei? Die vollständige Liste finden Sie auf einer eigenen Seite.
Alle Fragen und AntwortenNennen Sie uns Ihr Profil. Die kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen.
Lieber direkt? WhatsApp info@5sterne.com +49 163 6955246
CookiesNotwendige setzen wir immer. Statistik und Marketing nur, wenn Sie zustimmen.